Dienstleistungen

Anwälte sind Dienstleister. Anwaltskanzleien erst recht.

In früheren Zeiten war das Bild der anwaltlichen Tätigkeit klar umrissen. Man beauftragte ihn, um einen Prozess zu führen. Mehr und mehr ist die prozessuale Tätigkeit des Berufsstands in den letzten Jahren zurück gegangen.

Moderne Anwaltskanzleien sind Berater in juristischen wie auch wirtschaftlichen Belangen. Und sie sind Partner, ständiger Begleiter des Mandanten. Auch wir sind eine moderne Anwaltskanzlei, also sind wir Ihr Partner.

Steuerrecht

Das deutsche Steuerrecht ist eine sehr komplexe Rechtsmaterie.

Rechtsstreit vor dem Finanzgericht

Der Finanzrechtsstreit ist ein formalisiertes Gerichtsverfahren, mit gefährlichen Tücken aber auch riesigen, rein verfahrensrechtlichen Chancen.

Wir beherrschen aufgrund ständiger Gerichtspraxis an vielen Finanzgerichten in ganz Deutschland das finanzgerichtliche Verfahren auf höchstem Niveau. Wir helfen dort, wo wir unterstützend tätig werden dürfen, im Auftrage vieler zufriedener Mandanten und Steuerberater, die uns zur Unterstützung im Rahmen der Prozessführung hinzuziehen.

Im Anschluss an das finanzgerichtliche Verfahren übernehmen wird die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels. Auch wenn der Finanzrechtsweg oft nach der ersten Instanz bereits endet, sollten Sie keineswegs aufgeben, bevor die Möglichkeiten ausgelotet sind, den Bundesfinanzhof mit der Sache zu befassen.

Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH

Besonders anspruchsvoll ist der zweite Schritt:

Ist der Rechtsstreit vor dem Finanzgericht verloren und die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) nicht zugelassen worden, so ist einziger Ausweg die sog. Nichtzulassungsbeschwerde zum BFH, um letztlich im Rahmen einer Revision eine zweite Instanz beschreiten zu können.

Das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren ist zum Zwecke der Entlastung des BFH äußerst stark formalisiert – die Darlegungserfordernisse sind dementsprechend sehr hoch. Der Vortrag muss perfekt sein; kleinste Darlegungsfehler können zum endgültigen Rechtsverlust führen.

Eine kleine Nische in der Anwaltspraxis, die höchste Spezialisierung erfordert.

Revision und Prozess beim BFH

Ist die Revision durch das Finanzgericht zugelassen oder hat die Nichtzulassungs-beschwerde zum Erfolg geführt, dann schließt sich das Revisionsverfahren an.

Fundierte Ausführungen erhöhen dann die Erfolgschancen immens.

Machen Sie unsere Erfahrung und Kompetenz zu Ihrem Vorteil.

Zivilprozesse

Oft gestaltet sich die Durchsetzung von Ansprüchen ohne die Hilfe eines Rechtsanwaltes durchaus schwierig. Wenn wochenlang nur gemahnt wird, zweifelt der Schuldner mitunter daran, dass es sein Gläubiger wirklich „ernst meint“ und wird mit seiner Zahlungsmoral vielleicht noch nachlässiger. Zu langes Zuwarten verringert zudem die Chance einer erfolgreichen Einbringung der noch unbeglichenen Forderung beträchtlich.

Zögern Sie deshalb nicht, uns aufzusuchen, um zusammen mit uns das weitere Vorgehen zu beraten. Erfahrungsgemäß genügt oft ein einfaches Forderungs-schreiben unserer Kanzlei, um den Schuldner dazu zu bewegen, die noch offene Forderung zu begleichen. Führt diese Maßnahme nicht zum gewünschten Erfolg, so muss entschieden werden, ob die Zivilgerichte mit Ihrem Fall betraut werden sollen, die vom Staat zur Anspruchsdurchsetzung eingesetzt sind. Unsere Aufgabe ist es, Sie bei der Durchsetzung Ihrer Interessen zu unterstützen. Ist die verspätete Zahlung durch Ihren Schuldner verschuldet, so ist unsere Dienstleistung für Sie im Regelfall kostenlos, da Ihr Schuldner hierfür, genauso wie für die angefallenen Gerichtskosten, aufzukommen hat.

Auch können Sie sich bei uns der kompetenten Hilfe sicher sein, wenn Dritte Ihnen gegenüber ungerechtfertigte Ansprüche geltend machen. Tätig sind wir vor allem auf folgenden Gebieten:

Schadenersatz, Gewährleistung, Produkthaftung

Wohn- und mietrechtliche Klagen

Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen

Wahrung Ihrer Rechte als Eigentümer

Gewerblicher Rechtschutz

Bauprozesse

 

Gerne beraten wir Sie aber auch über und übernehmen für Sie

  • Forderungseinzug
  • Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung
  • Erben und Vererben
  • Pflichtteilsansprüche
  • Testamentsvollstreckung